Schwimmen – Saunieren – Wohlfühlen unterm Hallendach weiterhin möglich
17.12.2021 - Die Öffnungszeiten zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel.
Das Hallenbad SaWanne hat weiterhin geöffnet.
Das Betreten des Hallenbades ist coronabedingt nur mit Mund-Nasen-Abdeckung erlaubt und es gelten die bekannten Abstandsregelungen von mindestens 1,50 m an Land und auch im Wasser. Im Wasser muss selbstverständlich keine Mund-Nasen-Abdeckung getragen werden. Im Rahmen der notwendigen Kontaktnachverfolgung ist das Ausfüllen eines Kontaktformulars oder die Nutzung der Luca-App erforderlich. Es besteht die Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises (2G-Regel). Ohne diesen jeweiligen Nachweis ist kein Einlass möglich. Um zu kontrollieren, ob auch die richtige Person passend zum Impfzertifikat, Genesenennachweis vor einem steht, ist ein Personalausweis oder Ähnliches mit Foto beim Eintritt vorzulegen. Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre bis unter 18 Jahren müssen im Zeitraum 18.12.2021 bis 09.01.2022 einen negativen Corona-Testnachweis einer Teststation vorlegen.
Coronabedingt kommt es auch zu Einschränkungen im Schwimmbecken und im Saunabereich.
Damit die Abstandsregelungen eingehalten werden können, sind dauerhaft Schwimmleinen im Schwimmerbecken gezogen und damit die Kletterwand und der Sprungturm außer Betrieb. Im Saunabereich ist die Kapazität auf maximal 20 gleichzeitig anwesende Gäste begrenzt.
Neben der Öffnung für die Bevölkerung und dem Schul- und Vereinsschwimmen werden auch weiterhin Schwimmlernkurse für Kinder im Hallenbad SaWanne durchgeführt.